Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30.06.2011 ist nun eine Ordnungsverfügung für rechtswidrig erklärt worden, die es einem Reiki-Meister untersagt hatte, Reiki auszuüben. Entgegen der Meinung des Gesundheitsamtes Mettmann, stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf fest, dass Reiki keine Ausübung der Heilkunde darstelle. Das Gericht führt in Anlehnung an die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus, dass Reiki eine spirituelle Heilmethode ist.
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